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Schutz von Kindern und Jugendlichen

Leitlinien des AK zum Schutz von Kindern und Jugendlichen: Was wir selbst tun.

Im Tätigkeitsbereich des AK Weiler Flüchtlingshilfe schützen wir Kinder und Jugendliche vor (sexualisierter) Gewalt und Vernachlässigung.
Wir geben Raum für sicheres Lernen und Spielen. Selbstverständlich legen alle unsere Mitglieder, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis vor.

 

ABER…
…Vertrauen, Nähe und Freiheiten der ehrenamtlichen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen können ausgenutzt werden

  • durch Personen, die nicht im AK tätig sind
  • durch Mitglieder des AK
  • durch Kinder & Jugendliche

 

DESHALB…

  • schauen wir auf die Abgrenzung zwischen Privatem & Ehrenamt.
  • haben wir im Umgang miteinander den Mut, Fragen von Nähe-Distanz & Machtbeziehungen zu thematisieren.
  • sind wir wach für das Thema (sexualisierte) Gewalt und wo sie auftreten könnte.
  • machen wir die Leitlinien zum Schutz vor Gewalt im AK bekannt und hängen sie in geeigneter Gestaltung in der Halle aus.
  • benennen wir Ansprechpartner*innen bei (Verdachts-) Fällen und schaffen Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten.

Wir haben Klarheit über das Vorgehen bei einem (Verdachts-)Fall. Hilfe kann man sich auch schon bei einem unguten Bauchgefühl holen. Niemand muss  mit einem (Verdachts-)Fall von (sexualisierter) Gewalt alleine bleiben.
Auch schützen wir unsere Mitglieder vor etwaigen falschen Anschuldigungen.